„Was darf ich eigentlich?“… „Richtig?“ und „Anständig?“ sind etwas grundsätzliches. Und wir sollten uns selbst danach befragen.
Auch wenn ich mich hier zu einigen rechtlichen Punkten äußere, die ich für mich persönlich und privat ohne Rechtsberatung zu erschließen versucht habe:
Ich lehne es ab, für Schäden zu haften, die aus diesem Beitrag entstehen können. Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine juristische Beratung!
Für alle, die enttäuscht sind, dass ich jetzt (noch) nichts über das Fotografieren oder die Schönheit der Natur schreibe:
Ich habe mich nicht ganz ohne Anlass mit dem Thema beschäftigt.
Wenn ich das Ziel verfolgen möchte, den Menschen Schönheit in der Natur zu zeigen, vielleicht sogar die Liebe zur Natur (neu) zu entfachen, dann muss ich das auch dürfen.
Außerdem: Wir leben in Deutschland. Wir können also annehmen, dass es für alles eine Regel gibt.
Aber es sind eben nicht alle auch nieder geschrieben.
Es gibt verschiedene Rechtsquellen…
Während wir es für Aufnahmen, auf denen Personen sind, mit dem Recht am eigenen Bild und der Datenschutz-Grundverordnung zu tun hätten, müssen wir in der Natur erst einmal nur gute Bilder machen (dazu ein anderes Mal mehr).
Für Neugierige:
Das Kuntsurhebergesetzt regelt in KunstUrhG §§22-24, §33 unter anderem, dass es ein „Recht am eigenen Bild“ gibt, dass es über den Tod hinaus gilt und dass Verstöße strafbewehrt sind.
Einn Recht am Bild der eigenen Sache gibt es nicht.
Was es sehr wohl gibt, ist das Recht, die Betretung des eigenen Grundstückes zu untersagen.
Es gibt auch das Hausrecht. Und es gilt ein besonderer Schutz der Privatsphäre.
Verschiedene Gesetze bestimmen, dass das eine Wohnung, Privatsphäre, Familie, Kinder allesamt besonderen Schutz genießen.
Fotografiert werden können Dinge, besonders Bauwerke, (in Deutschland) zumindest, wenn sie im Öffentlichen Dauerhaft angebracht oder vom öffentlichen Raum ohne besondere Hilfsmittel (Leitern, Teleobjektive etv.) zu sehen sind.
Ein Foto (vor allem: privat!) machen zu dürfen, bedeutet nicht auch, es veröffentlichen oder verwerten zu dürfen.
Inbesondere bei Kunstweken im Öffentlichen Raum gibt es da vermutlich einiges zu beachten.
Wenn wir uns in der Natur bewegen, gibt es andere Spielregeln.
Spielregeln, die weniger mit dem Fotografieren als mit dem Schutz unserer Umwelt zu tun haben.
Insgesamt haben wir es „relativ“ ruhig.
„Draußen“ ist kein Rechtsfreier Raum. Definitiv nicht!
So bestimmt das Bundes Naturschutzgesetz – neben vielen, vielen anderen Dingen – in BNatSchG §59 + §60, dass die „Freie Landschaft“ auf Wegen und ungenutzte Flächen für alle (zur Erholung) betretbar ist. Allerdings auf eigene Gefahr.
Das Landesforstgesetz NRW bestimmt in LFoG NRW §§2-6a, dass die Betretung von Wäldern (zur Erholung) gestattet ist – aber:
- …mit vielen Ausnahmen und Auflagen
- …auf eigene Gefahr
- …auch zum Zweck der Umweltbildung in kleinen Gruppen
- …der Schutz der „Lebensgemeinschaft Wald“ hat immer Vorrang
- …Freie Landschaft auf Wegen und ungenutzte Flächen für alle (zur Erholung) betretbar
…Aber nur eine „echte“ Regel: Anstand
Die Begriffe „Nicht Verboten“, „Erlaubt“ und „Richtig“ beschreiben vollkommen unterschiedliche Dinge.
Ich bin ein Freund von Kants Kategorischen Imperativ. Dieser Satz, den wir vermutlich von der Schule kennen, hat es in sich!
„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Imanuel Kant: Akademieausgabe IV, 421
Es spielt im Grunde überhaupt keine Rolle, ob ein Stück Natur auch Naturschutzgebiet ist.
Es spielt keine Rolle, ob wir uns im Auftrage der Bildung wähnen würden.
Es ist unerheblich, ob…
Naja. Endlos.
Die einzige Frage ist, ob wir der Meinung sind, das was wir tun (möchten) auch dann in Ordnung ist, wenn es alle täten.
Erstaunlich oft ist die Antwort: „Himmel! Nein!“
Wir sollten uns stets mit äußerster Rücksicht in der Natur bewegen. Dasselbe gilt für den Umgang mit unseren Mitmenschen und dem, was ihnen wichtig ist.
Im Zweifelsfall sollten wir auf ein Motiv verzichten. Ein gutes Bild beginnt mit unserer inneren Haltung.
Und das ist sehr viel leichter gesagt als gelebt!
Das Thema „Anstand“ wird in der einen oder anderen Form immer wieder auftauchen. Denn in der einen oder anderen Lesart hat es definitiv Einfluss darauf, wie wir (anständiger Weise) Naturnah fotografieren können.
Im nächsten Beitrag wird es um die Begriffe „Achstsamkeit“, „Respekt“ und „Demut“ gehen.
…Und darum, wie sie uns zu guten, oft sogar beeindruckenden und meist wunderschönen Bildern verhelfen können…


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